Aufnahmekriterien der ESM
In Übereinstimmung mit der Sammlung der Beschlüsse des Obersten Rates (OR) der Europäischen Schulen (Kapitel XII, Abschnitt A)* werden die Schüler der Europäischen Schule München (im Folgenden „ESM“ genannt) in drei Kategorien eingeteilt und der entsprechenden Prioritätsrangfolge zugeordnet.
Kategorie I (berechtigte Schüler)
Kinder von Mitarbeitern des Europäischen Patentamtes, Mitarbeitern der EU, Lehrkräften und des Verwaltungs- und Dienstpersonals der Schule. Diese Kinder müssen an der Europäischen Schule München zugelassen werden und sind vom Schulgeld befreit.
Kategorie II
Kinder, die durch individuelle Abkommen oder durch Beschlüsse abgedeckt sind. Für sie gelten spezifische Rechte und Pflichten insbesondere im Hinblick auf das Schulgeld.
Sie möchten Ihrem Kind eine Ausbildung an der Europäischen Schule München ermöglichen? Sie sind als Unternehmen oder Organisation an dem Abschluss eines Rahmenvertrages mit unserer Schule interessiert, um den Kindern Ihrer Mitarbeiter eine exzellente Ausbildungsmöglichkeit zu eröffnen?
Bitte wenden Sie sich an Andreas Wallrodt, Direktor Finanzen und Verwaltung (E-Mail: MUN-DEPUTY-DIRECTOR-FINANCE-AND-ADMINISTRATION(at)eursc(dot)eu). Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch nach Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch an unserer Schule.
Kategorie III
Kinder, die nicht den Kategorien I oder II angehören. Sie werden in Übereinstimmung mit der verbindlichen ESM-Zulassungspolitik, die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen in seiner Sitzung vom 1., 2. und 3. Dezember 2010 genehmigt wurde (Dokument 2010-D -1310-en -4), zugelassen.
Folgende Bedingungen sind zu beachten:
- Die Geschwister von eingeschriebenen Schülern der Kategorie III sowie aus anderen ES versetzte Schüler werden gemäß Kapitel XII, C der Sammlung der Beschlüsse des OR aufgenommen.
- Zusätzliche Kategorie III-Schüler können gemäß der offiziellen Prioritätsrangfolge aufgenommen werden, sodass die Mindestschülerzahl je Klasse zwischen 7 (pädagogisches Minimum gemäß der Sammlung der Beschlüsse des OR, Kapitel XIX, Absatz A) und 9 erreicht wird.
Die maximale Schülerzahl von 9 Schülern pro Klasse, über die hinaus keine Schüler der Kategorie III mehr aufgenommen werden dürfen, wurde in Berücksichtigung der spezifischen Sachlage der zusammengelegten Klassen im Primarbereich verabschiedet.
Der Direktor beschließt im Rahmen des ordnungsgemäßen Aufnahmeverfahrens über die Einschreibung eines Schülers unter Berücksichtigung der aktuellen Aufnahmepolitik des OR.
Die Zulassungsanträge der Schüler der Kategorie III für das darauffolgende Schuljahr müssen spätestens zum 31. Mai des laufenden Schuljahres eingereicht sein.
*Die Sammlung der Beschlüsse ist auf der offiziellen Website der Europäischen Schulen zu finden.
Weiterführender Link
Infos zur Europäischen Schule München
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