Schulgeld und Gebühren
Schulgeld für die Kategorie III – Schüler („Privat-Schüler“)
Das Schulgeld wird jährlich durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen (ORES) neu festgesetzt.
Es beträgt ab dem Schuljahr 2025/2026:
- Kindergarten 4.370,39 €
- Grundschule 6.009,36 €
- Höhere Schule 8.194,57 €
Für das Schuljahr 2026/2027 ist von einer 2%igen Anhebung auszugehen.
Regelung für Familien mit mehreren Kindern:
- Erstes Kind: Für das in der Schullaufbahn am weitesten fortgeschrittene Kind, ist der volle Schulgeldbetrag zu entrichten.
- Zweites Kind: 80 % des für dieses Kind entsprechend der Schulstufe geltenden Schulgeldes.
- Ab dem dritten Kind: 60 % des für das jeweilige Kind entsprechend der Schulstufe geltenden Schulgeldes.
Die Zahlung des Schulgeldes für 2025/2026 ist wie folgt zu leisten:
- bis zum 30.06.2025: in voller Höhe oder mindestens 25 %. Nur bei fristgerechter Zahlung von 25 % ist eine Aufnahme in diesem Schuljahr möglich. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich.
- bis zum 31.10.2025: Restbetrag (75 %) und die sonstigen Gebühren (Kopiergeld, Versicherung, Abiturprüfungsgebühr etc.)
Bereits eingeschulte Kinder müssen bis zum 15. Mai schriftlich abgemeldet werden, um die Anzahlung für das kommende Schuljahr nicht leisten zu müssen.
Schulgeldermäßigung
Eine Schulgeldermäßigung kann beim Direktor beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags erfordert eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Bitte beachten Sie, dass die Einkommensgrenzen sehr niedrig angesetzt sind. Unabhängig von den Einkommensverhältnissen beträgt das Mindestschulgeld 25 % des regulären Schulgeldes.
