Schulgeld und Gebühren

Schuljahr 2022/23

Schulgeld für die Kategorie III – Schüler („Privat-Schüler“)
Das Schulgeld wird jährlich durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen (ORES) neu festgesetzt.

Für Schüler, die ab dem Schuljahr 2013/2014 neu als Schüler der Kategorie III eingeschrieben worden sind, gelten die neuen Schulgebührensätze.

Diese betragen ab dem Schuljahr 2022/2023:

  • Kindergarten        4.118,32  €
  • Grundschule        5.662,75  €
  • Höhere Schule     7.721,93  €

 Regelung für Familien mit mehreren Kindern:

  • Erstes Kind: Für das in der Schullaufbahn am weitesten fortgeschrittene Kind, ist der volle Schulgeldbetrag zu entrichten. 
  • Zweites Kind: 80 % des für dieses Kind entsprechend der Schulstufe geltenden Schulgeldes. 
  • Ab dem dritten Kind: 60 % des für das jeweilige Kind entsprechend der Schulstufe geltenden Schulgeldes.

Für Schüler, die vor dem Schuljahr 2013/2014 neu als Schüler der Kategorie III eingeschrieben sind, beträgt es:

  • Grundschule          4.620,81 €
  • Höhere Schule       6.301,09 €

Die Zahlung des Schulgeldes für 2022/2023 ist wie folgt zu leisten:

  • bis zum 30.06.2022: in voller Höhe oder mindestens 25 %. Nur bei fristgerechter Zahlung von 25 % ist eine Aufnahme im Schuljahr 2022/23 möglich. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich.
  • bis zum 31.10.2022: Restbetrag (75 %) und die sonstigen Gebühren (Kopiergeld, Versicherung, Abiturprüfungsgebühr)

Es besteht die Möglichkeit, in Raten zu zahlen.

Bereits eingeschulte Kinder müssen bis zum 15. Mai schriftlich abgemeldet werden, um die Anzahlung für das kommende Schuljahr nicht leisten zu müssen. 

Schulgeldermäßigung
Eine Schulgeldermäßigung kann beim Direktor beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags erfordert eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Bitte beachten Sie, dass die Einkommensgrenzen sehr niedrig angesetzt sind. Unabhängig von den Einkommensverhältnissen beträgt das Mindestschulgeld 25 % des regulären Schulgeldes.

Der Antrag auf Schulgeldermäßigung muss unter Beifügung der vollständigen angeforderten Unterlagen bis spätestens 31.03.2022 beim Direktor der Europäischen Schule München eingegangen sein. Eine Berücksichtigung von später eingehenden Anträgen oder zum Stichtag nicht vollständigen Anträgen ist nicht möglich.

Sonstige Gebühren
Zusätzlich zum Schulgeld wird für alle Kategorien (I,II und III) ein Pauschalbetrag für Fotokopien, Versicherung und sonstige Kosten erhoben.

  • Kategorie I: Kinder von Eltern, die beschäftigt sind bei: Europäisches Patentamt, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, EFDA/ITER EDA, Europäische Schule
  • Kategorie II: Kinder von Eltern, die bei Firmen beschäftigt sind, welche mit der ESM einen Vertrag abgeschlossen haben
  • Kategorie III: (private) Schüler, die weder zur Kategorie I noch zur Kategorie II zählen

Über die folgenden Beträge erhalten Sie im Herbst eine Rechnung, die bis zum 31. Oktober zahlbar ist.

Kindergarten

  • Fotokopien                            10,00 €
  • Versicherungen                     02,00 €*
  • Portfolio                                  07,50 €

*Artikel 33 der „Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen“

Grundschule

  • Fotokopien                            22,00 €
  • Versicherungen                     02,00 €*
  • Intermath                              20,00 €
  • Schülerausweis                     05,00 €
  • Portfolio                                 07,50 €
  • Fahrradheft P5                      04,50 €

*Artikel 33 der „Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen“

Höhere Schule

  • Fotokopien                            35,00 €
  • Versicherungen                    02,20 €*
  • Korrespondenzheft              04,50 €
  • Abiturprüfungsgebühr         99,29 €
  • Schülerausweis                     05,00 €

*Artikel 33 der „Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen“