Die abgeordneten Lehrkräfte und die Ortslehrkräfte wählen jährlich je zwei Personalvertreter, jeweils einen für den Kindergarten/Primar- und einen für den Sekundarbereich. Diese vier Vertreter bilden zusammen den Lehrpersonalausschuss. Zwei von ihnen vertreten die Lehrkräfte im Verwaltungsrat der Schule, wobei auch hier die beiden Schulstufen sowie abgeordnete Lehrkräfte und Ortslehrkräfte gleichermaßen repräsentiert sind. Die Mitglieder des Verwaltungs- und Dienstpersonals wählen ebenfalls jährlich einen Vertreter.
Zwei Mitglieder des Lehrpersonalausschusses sind zudem Teil des interschulischen Personalausschusses, der sich aus Vertretern des Lehrpersonals und des Dienst- und Verwatungspersonals aller Europäischen Schulen zusammensetzt. Dieser tagt fünfmal jährlich in Brüssel. Der interschulische Personalausschuss benennt ein Mitglied aus dem Lehrkörper, das die Belegschaft im Obersten Rat der Europäischen Schulen vertritt. Zudem sind seine Mitglieder im gemischten Pädagogischen Ausschuss als auch im Haushaltsausschuss vertreten. Sie sind außerdem Teil von durch den Obersten Rat festgelegten Ad-hoc-Arbeitsgruppen.
Offizielle Grundlagen
- Durchführungsbestimmungen zur Festlegung der Rechte und Verfahren der Vertretung des Lehrpersonals der Europäischen Schulen
- Statut des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (Art. 19)
- Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte an den europäischen Schulen (Art. 8)
- Statut des Verwaltungs- und Dienstpersonals an den europäischen Schulen (Art. 15)