Hinweisgebersystem
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel des Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf Rechtsverstöße oder sonstige Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen geben.
Hinweisgeber können alle Personen sein, die über entsprechendes Wissen verfügen – darunter Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten sowie weitere externe oder interne Beteiligte.
Zu beachten ist, dass nur solche Verstöße gemeldet werden können, die in § 2 des HinSchG aufgeführt sind.
Der vollständige Gesetzestext ist online einsehbar. Zusätzlich steht Ihnen das vom Generalsekretär veröffentlichte Memo zur Whistleblowing-Richtlinie zur Verfügung.
Vertraulichkeitshinweis: Die Identität von Hinweisgebern wird streng vertraulich behandelt. Der Zugang zu den übermittelten Informationen ist ausschließlich autorisierten Personen vorbehalten.
Meldemöglichkeiten: