Sprachunterricht
Es werden alle Landessprachen der 27 EU-Mitgliedstaaten unterrichtet. Schüler ohne eigene muttersprachliche Abteilung (Students Without A Language Section - SWALS-Schüler) werden nach einem besonderen Lehrplan unterrichtet. Der Unterricht in der ersten Fremdsprache (LII) beginnt in der 1. Klasse der Primarstufe. Diese Sprache kann Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache (LIII) beginnt in der 1. Klasse der Sekundarstufe. Der Unterricht in der dritten Fremdsprache (LIV) kann in der 4. Klasse der Sekundarstufe beginnen. Die vierte Fremdsprache (LV) wird in den Klassen 6 und 7 der Sekundarstufe in Form von Ergänzungsunterricht erteilt.+ Latein (ab 2. Klasse Sek.) und Altgriechisch (ab 4. Klasse Sek.). LIII, LIV und LV kann grundsätzlich jede EU-Amtssprache (mit Ausnahme von Irisch und Maltesisch) sein.

Sprachengebrauch 
Im Sekundarbereich, Klassen 1-5, werden die Fächer Kunsterziehung, Musikerziehung, IKT und Leibeserziehung in gemischten Sprachgruppen in einer der drei Arbeitssprachen (DE, EN, FR) oder in der Sitzlandsprache unterrichtet. In den Klassen 6-7, werden die Fächer Kunsterziehung, Musikerziehung (Haupt- und Wahlfach) und Leibeserziehung in gemischten Sprachgruppen in einer der drei Arbeitssprachen (DE, EN, FR) oder in der Sitzlandsprache unterrichtet. In der dritten Klasse die Fächer Humanwissenschaften sowie Religion oder nicht-konfessionelle Moral in der Sprache II (DE, EN oder FR) unterrichtet. Ab Klasse 4 werden die Fächer Geschichte, Geographie und Wirtschaftskunde in der Sprache II (DE, EN oder FR) unterrichtet. In den Klassen 4 bis 7 wird schrittweise Religions- bzw. nicht-konfessioneller Moralunterricht in der Sprache II (DE, EN oder FR) eingeführt.

Wenn das 4-stündige Wahlfach in Geschichte und Geographie in den Klassen 6-7 nicht in der Arbeitssprache des Schülers organisiert werden kann, kann der Schüler diese Fächer mit Einverständnis des Direktors in einer anderen Arbeitssprache belegen, sofern sie nicht seiner Sprache I entspricht. Mit der Zustimmung des Verwaltungsrates kann die Schule den Unterricht mehrerer Fächer (z.B. Moral, Religion, usw.) in Sprache II oder der Sitzlandsprache organisieren.

 

Schüler ohne eigene muttersprachliche Abteilung an der Schule ("Students Without A Language Section" - SWALS)
SWALS sind Schüler der Kategorien I und II, deren Muttersprache/vorherrschende Sprache eine offizielle Sprache eines EU-Mitgliedstaates ist (mit Ausnahme von Irisch und Maltesisch), wobei diese Sprache aber keiner Sprachabteilung (LI) an ihrer Schule entspricht. Wenn eine der Sprachabteilungen der Europäischen Schulen, die der Muttersprache/vorherrschenden Sprache des Schülers der Kategorie I oder II entspricht, nicht an der Schule angeboten wird, hat der Schüler Anspruch auf Unterricht in Sprache 1, vorausgesetzt, der Schule steht eine ordnungsgemäß qualifizierte Lehrperson zur Verfügung bzw. eine solche kann eingestellt werden.

SWALS-Schüler werden üblicherweise in einer der Abteilungen der Arbeitssprachen (DE, EN, FR) eingeschrieben. Die Abteilungssprache entspricht der Sprache 2 des Schülers. SWALS-Schüler können auch in der Sprachabteilung der Sitzlandsprache eingeschrieben werden, sofern keine Mehrkosten entstehen. Ihre L2 muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein

Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen

Diese Unterstützung wird in unterschiedlichen Formen und in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung gestellt und soll Schülern mit Schwierigkeiten und besonderem pädagogischen Förderbedarf zu einem beliebigen Zeitpunkt während ihrer schulischen Laufbahn geeignete Hilfe anbieten, damit sie sich entsprechend ihrem Potential entwickeln und vorankommen und erfolgreich integriert werden können.