Aus Sicherheitsgründen müssen Sie Ihr Kind für jeden Tag, an dem es den Kindergarten, die Grundschule oder die Höhere Schule nicht besuchen kann, abmelden. Die Meldung muss bis spätestens 9 Uhr am ersten Tag der Abwesenheit eingehen. Dies gilt für alle Abwesenheiten, nicht nur aufgrund von Krankheit. Bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Tagen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Telefonische Abwesenheitsmeldung: +49 (0) 89/62 81 6 – 190

Vorzeitige Entlassung

Um den Schulbetrieb nicht zu stören, ist die vorzeitige Entlassung von Schulkindern strikt auf Notsituationen und unvermeidbare Umstände beschränkt. Eltern werden gebeten, über Abwesenheiten ihrer Kinder im Voraus zu informieren. Zusätzlich müssen Eltern die Elternvereinigung benachrichtigen, wenn ihre beim Schulbus-Service angemeldeten Kinder nicht mit dem Bus fahren. Ihre Mitarbeit ist wichtig, um einen sicheren und reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten.

Telefonische Abwesenheitsmeldung: +49 (0) 89/21 54 72 – 671

Befreiung vom Sportunterricht

Im Falle von Krankheit oder Verletzung ist dem Sportlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorzulegen. Eine Entschuldigung der Eltern genügt, wenn es sich nur um ein oder zwei Unterrichtsstunden handelt. Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich. Falls eine akute Erkrankung oder ein Unfall am Tag des Sportunterrichts erstmalig auftritt, kann der Gesundheitsdienst eine Entschuldigung ausstellen.