Gesundheitsdienst

Ob Erste Hilfe, chronische Krankheiten oder Kopfschmerz: Der Gesundheitsdienst der Europäischen Schule München kümmert sich um alle Schulkinder.

Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen rund um die Gesundheit an den Gesundheitsdienst wenden. Die Schülerinnen und Schüler können im Krankheitsfall den Gesundheitsdienst aufsuchen, wenn notwendig in Begleitung. Falls ein Schulkind aus gesundheitlichen Gründen nicht länger in der Schule bleiben kann, informiert der Gesundheitsdienst die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und bittet um Abholung.

Für die individuelle Betreuung Ihres Kindes bitten wie Sie, den Gesundheitsfragebogen auszufüllen und bei Änderungen des Gesundheitszustands zu aktualisieren. Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, muss das zuständige Sekretariat informiert werden, damit Sie im Notfall erreichbar sind.

Basisversorgung bei Krankheiten

Chronische Krankheiten

Wenn ein Kind unter einer chronischen Erkrankung leidet, sollten die Eltern oder die Erziehungsberechtigten den Gesundheitsdienst darüber informieren. Es ist wichtig zu wissen, in welchem Krankenhaus das Kind bereits behandelt wurde, um im Notfall Zeit zu sparen.

Verabreichung von Medikamenten

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin Medikamente während des Schultages einnehmen, muss der Gesundheitsdienst informiert werden. Grundschulkindern ist es nicht erlaubt, sich selbst Medikamente zu verabreichen. Es können sowohl Notfall- als auch Dauermedikamente im Krankenzimmer hinterlegt werden. Dazu muss die Einverständniserklärung zur Medikamentenverabreichung ausgefüllt und beim Gesundheitsdienst zusammen mit den Medikamenten hinterlegt werden.

Ansteckende Krankheiten

Aus präventiven Gründen bitten wir, im Falle von ansteckenden Infektionen umgehend die Schule zu informieren. Dies ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend. Nur so kann in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gesundheitsbehörde eine Ausbreitung vermieden oder zumindest begrenzt werden. Der Unterrichtsbesuch ist dann nur mit ärztlichem Attest wieder möglich. Falls Erkrankungen auftreten, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, wird die Klassengemeinschaft anonym informiert.

Unfälle

Bei einem schweren Unfall auf dem Schulgelände wird ein Notarzt gerufen. Verletzte werden in Begleitung in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesundheitsdienst setzt die Eltern oder Erziehungsberechtigten darüber umgehend in Kenntnis.

Versicherungsschutz

Die Schüler sind auf dem Schulgelände und auf dem direkten Schulweg über die Bayerische Landesunfallkasse berufsgenossenschaftlich versichert.

Bei einem Unfall müssen die Eltern, Erziehungsberechtigten oder die Begleitung den behandelnden Arzt darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt, und die Bayerische Landesunfallkasse die Kosten trägt. Man sollte keine Privatrechnung akzeptieren, da die Bayerische Landesunfallkasse nur die in ihrer Gebührenordnung vorgesehenen Sätze bezahlt. Wenn trotzdem eine Privatbehandlung erwünscht wird, sollte die private Krankenversicherung für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Bitte das Dokument "Schulunfall" beachten.

Öffnungszeiten / Kontakt

Standort Fasangarten (Kindergarten / Grundschule)

Rufnummer: +49 (0) 89/62 81 6 – 4302

Ort: Raum GS-10-323 im Erdgeschoss von Haus zwei neben dem Sekretariat

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag bis 13 Uhr

Standort Neuperlach (Höhere Schule)

Rufnummer: +49 (0) 89/62 81 6 - 580

Ort: Raum 17 im Silbernen Stern

Öffnungszeiten: Vom 8 bis 16 Uhr