Die Europäische Schule München bietet Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Unterstützung im Rahmen ihres schulübergreifenden Ansatzes an. Ihr Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler in einem positiven Lernumfeld ihr Potential entfalten können.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat unterschiedliche Bedürfnisse, die zunächst identifiziert werden müssen. Dabei betrachten wir jedes Kind als Individuum und sehen den Beitrag der Eltern als eine wesentliche Komponente zur Unterstützung des Kindes.
Die Europäischen Schule München bietet kein vollkommen inklusives Bildungs- und Erziehungsmodell. Mit anderen Worten: Es kann zu Situationen kommen, in denen trotz der besten Bemühungen der Schule eine fortlaufende Bildung und Erziehung an einer Europäischen Schule nicht im besten Interesse des Kindes liegt.
Besondere pädagogische Unterstützungsmaßnahmen können nur auf Antrag gewährt werden. Die detaillierten Regelungen finden Sie im Dokument "Internal Guidelines for Parents".
Die Europäische Schule München hat auf Basis der Bestimmungen für die Europäischen Schulen verschiedene Maßnahmen und Instrumente eingeführt, um den pädagogischen Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden:
Frühförderung im Kindergarten und den frühen Schuljahren kann zum Beispiel die logopädische Beurteilung und Förderung und die schulpsychologische Beobachtung bedeuten. Es handelt sich um einen multidisziplinären Prozess, der Dreiparteienabkommen beinhalten kann (siehe unten).
Differenziertes Lehren und Lernen ist die primäre Strategie, der sich alle Lehrkräfte an unserer Schule verpflichtet fühlen. Sie berücksichtigt, dass die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Lernstile, Sprachkenntnisse und einen unterschiedlichen Bildungshintergrund haben. Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen das und können dahingehend Inhalte, Prozesse, Produkte oder die Lernumgebung differenzieren. Davon profitieren alle, nicht nur die Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung benötigen oder besondere Begabungen zeigen.
Allgemeine Unterstützung (General Support) wird für Schülerinnen und Schüler angeboten, die in einem bestimmten Aspekt Schwierigkeiten oder einen Nachholbedarf haben, zum Beispiel wegen verspäteter Ankunft an der Schule oder aufgrund längerer Krankheit. Die Unterstützung wird in kleinen Gruppen gegeben. Sie wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des Klassenzimmers für den Kindergarten und die Grundschule und während der Freistunden des Schülers oder der Schülerin in der Höheren Schule gewährt.
Mittlere Unterstützung (Moderate Support) ist eine mittelfristige Unterstützung für Schulkinder mit leichten Lernschwierigkeiten. Im Kindergarten wird diese Form der Unterstützung zum Beispiel Kindern gegeben, denen es an motorischen Fähigkeiten mangelt oder deren mündliche Sprache nicht altersgemäß entwickelt ist. In der Grundschule und der Höheren Schule ist diese Form der Unterstützung in der Regel Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie oder Dyskalkulie vorbehalten. Sie wird in kleinen Gruppen organisiert.
Intensive Unterstützung Typ A (Intensive Support Type A) wird einem Schüler oder einer Schülerin mit einer schweren Lernbeeinträchtigung angeboten. Sie kann nur nach einer Sitzung der Support Advisory Group gewährt werden. Die Schülerin oder der Schüler muss über ein aktuelles medizinisches und/oder psychologisches Attest verfügen. Die Unterstützung kann eine Reihe von multidisziplinären Maßnahmen umfassen, die für jeden Fall einzeln bewertet werden müssen.
Intensive Unterstützung Typ B (Intensive Support Type B) ist eine kurzfristige Unterstützung für Schulkinder ohne diagnostizierte Sonderbedürfnisse. Sie wird hauptsächlich für die intensive Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt, die neu an der Schule sind und vorher keinen Zugang zu ihrer Sprachabteilung hatten. Zusätzlich kann von den Eltern erwartet werden, dass sie ergänzende Unterstützung außerhalb der Schule organisieren.
Besondere Vorkehrungen (Special Arrangements) sollen einem Schüler oder einer Schülerin den Zugang zum Lehrplan ermöglichen, allerdings nicht mangelnde Fähigkeiten ausgleichen. Sie können nur dann genehmigt werden, wenn sie sich eindeutig auf einen diagnostizierten physischen oder psychischen Bedarf des Schulkinds beziehen. Dies kann zum Beispiel zusätzliche Zeit in einem Test für einen Schüler bedeuten, dessen Arbeitstempo durch seine Erkrankung beeinträchtigt wird. Von S1 bis S5 kann die Schulleitung eine Sonderregelung gewähren. Während des BAC-Zyklus (S6 und S7) werden die meisten Vorkehrungen vom Board of Inspectors gewährt. Die Eltern müssen dazu bis zum 15. September der Jahrgangsstufe S5 einen offiziellen Antrag stellen.
Dreiparteienabkommen (Tripartite Agreements) werden Eltern von Schulkindern angeboten, die eine Therapie oder medizinisches Hilfspersonal benötigen. Die Schule kann Räume zur Verfügung stellen, die Therapie selbst wird von den Eltern organisiert und bezahlt.
Programme für begabte und talentierte Schülerinnen und Schüler werden in sogenannten "Challenge-Programmen" in der Grundschule und der Höheren Schule organisiert.
Ausführliche Informationen über die pädagogische Unterstützungsstruktur der Europäischen Schule München finden Sie unten im Dokument "Internal Guidelines for Parents".
Wenn Sie Fragen zur pädagogischen Unterstützung haben, können Sie sich gerne an die jeweils Zuständigen wenden: