Häufig gestellte Fragen
Wir helfen Ihnen weiter und erteilen gerne Auskunft! In der Liste der häufig gestellten Fragen, finden Sie Antworten zu vielen Aspekten der Europäischen Schule München.
Fragen zur Anmeldung und Aufnahme
Gerne nehmen wir auch Kinder an unserer Schule auf, deren Eltern nicht im Patentamt oder in einer EU-Institution arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Aufnahmekriterien.
- Zu unseren Zulassungsbedingungen
Entsprechend der Aufnahmepolitik der Europäischen Schule München können in der Kategorie III Geschwisterkinder nur in Klassen mit weniger als 24 Schülern aufgenommen werden.
Nein, wir führen keine Warteliste.
Sie melden Ihr Kind von Januar bis Mitte April des Kalenderjahres an, in dem es im September unsere Schule besuchen soll.
Kinder können in den Kindergarten aufgenommen werden im September des Kalenderjahres, in dem sie vier Jahre alt werden.
Kinder können in die erste Grundschulklasse aufgenommen werden im September des Kalenderjahres, in dem sie sechs Jahre alt werden.
Ja, die Einschulungsuntersuchung ist für Schüler aller Sprachabteilungen erforderlich.
Ja, es gibt regelmäßig Informationsabende. Weitere Informationen erhalten Sie im Vorfeld auf unserer Homepage.
Fragen zu den Sprachen
Wenn es für die dominante Sprache Ihres Kindes keine eigene Sprachabteilung gibt, kann Ihr Kind in die Sprachabteilung seiner zweiten Sprache eingeschrieben werden und erhält Unterricht in seiner dominanten Sprache als ersten Sprache. Diese Option steht nur Kindern der Kategorie I und II zur Verfügung.
Als zweite Sprache kann Deutsch, Englisch oder Französisch gewählt werden.
Nein, denn die Zuteilung in die Sprachsektion ist in den Regeln der Allgemeinen Schulordnung verankert. Die Schülerinnen und Schüler ohne eigene Sprachabteilung (SWALS) werden der Sprachabteilung zugeordnet, die der Wahl ihrer 2. Sprache entspricht.
Fragen zur Europäischen Schule München
Nein, die ESM ist eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung mit beschränkten Aufnahmemöglichkeiten.
- Zu unserem Schulgeld
Die Firmen, die mit der ESM einen Vertrag abgeschlossen haben, sind schulinterne und daher vertrauliche Informationen, die nicht veröffentlicht werden können.
- Zu unseren Stellenangeboten
Die ESM verfügt über abgeordnete Lehrkräfte und Ortslehrkräfte (Lehrbeauftragte).
Sie wollen sich als abgeordnete Lehrkraft bewerben?
Kandidaten für abgeordnete Stellen aus anderen europäischen Ländern erhalten detailliertere Informationen von ihrem nationalen Bildungsministerium oder klicken Sie auf untenstehende Links.
- Zur Website aller Europäischen Schulen
- Zur Website des Bundesministeriums für Forschung und Bildung
- Zur Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Sie wollen sich als Ortslehrkraft bewerben?
Vereinzelt sind Stellen als Ortslehrkräfte (qualifizierte Lehrbeauftragte) in verschiedenen Fächern und Sprachen zu besetzen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen, auch im laufenden Schuljahr, an das Sekretariat der Höheren Schule oder an das Sekretariat der Grundschule!
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Anschreiben
- Lebenslauf mit Foto
- Nachweis über Lehrerausbildung (mit Kopie des Diploms)
- Referenzen und Arbeitszeugnisse, soweit vorhanden
Wir werden Ihre Daten auf unserer Liste der Bewerber vormerken und gegebenenfalls bei frei werdenden Unterrichtsstunden mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Termine beim zuständigen Direktor werden lediglich im konkreten Fall einer Beschäftigungsmöglichkeit vor Anstellung vergeben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
- Die "Schulfreien Tage" sind im Kalender eingetragen. Eine vollständige Übersicht der "Schulfreien Tage" finden Sie: Hier
Bitte beachten Sie, dass die Schulferien der ESM grundsätzlich nicht zeitgleich mit denen staatlicher deutscher Schulen sind.
Auf der Website der Elternvereinigung finden Sie weitere Antworten auf Fragen in Bezug auf Mensa, Hort, außerschulische Aktivitäten und Schultransport.
Fragen zur Höheren Schule und BAC
- Die Prüfungstermine für Pre-BAC/Abitur S7, Semestertests S6 , Semestertests S5 befinden sich im Kalender der Höheren Schule und als Übersicht im Bereich Höhere Schule/Dokumente
Ja, denn es existiert ein zwischenstaatliches Abkommen, in dem verankert ist, dass das BAC in allen Mitgliedsstaaten zum Studium an Hochschulen berechtigt.