Der Besuch der Höheren Schule wird am Ende der siebten Klasse durch die Europäische Abiturprüfung abgeschlossen. Das Abschlusszeugnis wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie auch in einigen anderen Ländern anerkannt. Die Inhaber des Abiturzeugnisses besitzen in ihrem jeweiligen Herkunftsland dieselben Anspruchsberechtigungen, wie die Inhaber eines Abschlusszeugnisses des betreffenden Landes. Sie haben dasselbe Recht auf Zulassung zu beliebigen Universitäten oder Hochschulen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes mit vergleichbaren Qualifikationen.
Der Prüfungsausschuss, der die Prüfungen in allen Sprachabteilungen überwacht, wird von einem Universitätsprofessor geleitet und setzt sich aus Prüfern aus den Ländern der Union zusammen. Sie werden jährlich vom Obersten Rat ernannt und müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen, die in ihren Heimatländern für die Zulassung zu einem gleichwertigen Prüfungsausschuss gelten.
Die Abiturprüfung erstreckt sich auf die Fächer, die in der sechsten und siebten Klasse unterrichtet wurden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Schüler am Unterricht dieser beiden letzten Klassen der Sekundarstufe an der Europäischen Schule teilgenommen haben.
Die Beurteilung eines jeden Prüfungskandidaten setzt sich zusammen aus:
- Teil 1: einer Vornote. Am Ende des Schuljahres s7 Ende Mai erhalten die Schüler eine Vornote, die mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Endnote eingeht. Diese Vornote spiegelt die gesamte, von den Lehrern im Schuljahr s7 vorgenommene formative ("A-Noten”) und die summative Beurteilung ("B-Noten”) wider.
- Teil 2: einer Prüfungsnote bei der Europäischen Abiturprüfung, die ebenfalls mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Endnote eingeht. Sie setzt sich zusammen aus:
- Fünf schriftlichen Prüfungen. Sie zählen 35 Prozentpunkte.
- Drei mündlichen Prüfungen. Sie zählen 15 Prozentpunkte.
Der Abiturient oder die Abiturientin muss mindestens 50 von 100 Punkten erreichen, damit er oder sie das Abschlusszeugnis erhält.
Die genaue Überprüfung durch den Prüfungsausschuss, die eine Zweitkorrektur (und ggf. eine Drittkorrektur) erforderlich macht, gewährleistet das hohe Niveau und die Qualität des Abiturs und sorgt dafür, dass das Zeugnis nur denjenigen erteilt wird, die die Kompetenzen und Kenntnisse für die Zulassung zu einem erfolgreichen Hochschulstudium erfüllen.
Prüfungstermine
- Allgemeine Abiturprüfungsordnung (DE Version; EN Version; FR Version)
- Durchführungsbestimmungen BAC (DE Version; EN Version; FR Version)
- Äquivalenz BAC (DE Version; EN Version; FR Version)
- Information for Universities (EN)
- Alumni Netzwerk