Kinderschutz
Der Schutz und das Wohl der Kinder an der Europäischen Schule München stehen in der alltäglichen pädagogischen Arbeit an höchster Stelle. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft trägt diese Verantwortung mit und ist dienstlich und gesetzlich verpflichtet, alles Nötige zu tun, um Schaden von Schülerinnen und Schülern abzuwenden und einem Verdacht auf Gefährdung nachzugehen. Dazu steht die Schule sowohl unter den Kolleginnen und Kollegen als auch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten, außerschulischen Einrichtungen und – wenn nötig – mit den Behörden in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Es gelten die Vorgaben der Deutschen (SGB VIII, §1, 8a und 8b; KKG §4) und Bayerischen Gesetzgebung (BayEUG Art. 31) sowie die Vorgaben des Obersten Rates der Europäischen Schulen (2007-D-441-de-5).
Vorgehen
Bei einem Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls ist die Schule verpflichtet, diesem nachzugehen. Dies geschieht stets mit äußerster Ernsthaftigkeit, sorgfältig und besonnen und je nach Sachlage in enger Kooperation mit den Eltern und den zuständigen Fachkräften. Die Kinderschutzbeauftragten der Schule werden hinzugezogen und das Vorgehen dokumentiert. Sollten sich Verdachtsfälle erhärten, die Maßnahmen der Schule nicht ausreichen oder eine akute Gefährdung vorliegen, wird der Fall an das zuständige Jugendamt übergeben.
Die Kinderschutzbeauftragten Sylvia Segerer, Christiaan Dekker und Hanna Mührl sind speziell in diesem Bereich aus- und fortgebildete Fachkräfte. Sie sind zuständig für die gesamte Schule und arbeiten als Team.
Sie können mit den Kinderschutzbeauftragten über das Web-Formular Kontakt aufnehmen.